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„Ensembleschutz-Denkmalbereichssatzung“

Die Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellt hiermit - für die 4. gemeinsame Sitzung/14. Wahlperiode des Ausschusses für Kultur und Sport und des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Wirtschaftsförderung am 18. Juni 2009 - folgenden Antrag:

Der Ausschuss für Kultur und Sport und der Ausschusses für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Wirtschaftsförderung empfehlen dem Rat der Stadt Burscheid, die Gebäude Hauptstrasse Nr. 83 bis Nr. 91 durch die Aufstellung einer Denkmalbereich-Satzung (gemäß § 5 und § 6 DschG NRW) unter „Ensembleschutz“ zu stellen.

Das Gebäude Hauptstrasse Nr. 87 wird von der Unteren Denkmalbehörde gemäß § 4 Abs. 1 DschG NRW unter vorläufigen Denkmalschutz gestellt.

Begründung :

Mit dem Bauantrag: Baudenkmal Hauptstrasse 83/85 Neubau eines Gebäudes Hauptstrasse 85 als Geschäftshaus (neue Fassadengestaltung) wird das äußere Erscheinungsbild der Hauptstrasse in diesem Bereich beeinträchtigt.

Das Denkmalschutzgesetz besagt, dass: „ …Ensemble von mehreren, nicht zueinandergehörigen Gebäuden, die aber durch ihren historischen oder baustrukturellen Zusammenhang wegen, denkmalrechtlich als Einheit zu bewerten sind“.

Durch den Fakt, dass derzeit in dem betreffenden Bereich bereits drei Gebäude als Baudenkmale ausgewiesen sind und für ein viertes Gebäude (Hauptstrasse 87) ein (Erfolg versprechender) Antrag auf Unterschutzstellung eingereicht wurde, sollte der historische und baustrukturelle Zusammenhang unstrittig sein.

Nach  § 9 Abs. 1 Buchst. b: Umgebungsschutz für Baudenkmäler, hat die Untere Denkmalbehörde auch die Auswirkungen der Neuplanung auf das Baudenkmal Nr. 91 und das zu erwartende Baudenkmal Nr. 87 zu bewerten.     

 

Um dem Antragsteller (Nr. 83/85) eine Nutzung als Geschäftshaus – auch innerhalb einer Denkmalbereichsatzung – weiterhin zu ermöglichen, sei an dieser Stelle noch auf folgende Erläuterung zum Denkmalschutzgesetz hingewiesen: 

„Bei einem Baudenkmal soll die historische Substanz der baulichen Anlage geschützt werden; beim Denkmalbereich geht es hingegen (nur) um das äußere Erscheinungsbild.“

 

Bündnis 90/Die Grünen Burscheid    |   Höhestrasse 48   |   51399 Burscheid   |   Telefon 02174 - 60611